Donnerstag, 6. Dezember 2012

Liebe oder Sodomie

Cornelia Kurth

Dass Menschen liebevolle, zärtliche Beziehungen zu Tieren haben, ist eine Selbstverständlichkeit. Der Hund schläft mit im eigenen Bett, das Pferd wird dick auf die Schnauze geküsst, die Katze hingebungsvoll gekrault und für nicht wenige sind Tiere einfach die besseren Menschen. Abscheu und Empörung allerdings löst es aus, wenn jemand Tiere sexuell begehrt. Verboten war Sex mit Tieren bisher allerdings nicht.
Als im Jahr 1969 der berüchtigte Paragraf 175 abgeschafft wurde, stand nicht nur die Homosexualität nicht mehr unter Strafe, sondern auch die „Sodomie“, die sogenannte „Unzucht mit Tieren“, wurde aus dem Strafkatalog entfernt. Jetzt allerdings will der Bundestag das Tierschutzgesetz novellieren, was unter anderem bedeutet, dass sexuelle Handlungen an Tieren mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 25 000 Euro belegt werden können.

Der Deutsche Tierschutzbund ist „zufrieden“, die „Grünen“ fordern weitergehende Änderungen, die auch Gefängnisstrafen für zoosexuelle Handlungen vorsehen, eine Mehrheit für die Gesetzesänderung, die Mitte Dezember beschlossen werden soll, gilt als sicher, und nur eine kleine Gruppe von Menschen, die sich selbst als „zoophil“ bezeichnen, ist geschockt darüber, dass ihre ohnehin geächtete „sexuelle Hingezogenheit zu Tieren“ nun auch offiziell wieder unter Strafe stehen soll. „Zoophilie“ gilt allgemein als „Paraphilie“, als eine gestörte, von der gesellschaftlichen Norm abweichende Sexualpräferenz. Keine Frage, so scheint es, dass die Würde der Tiere höher anzusetzen ist als das Begehren von Menschen mit einer „abartigen“ Sexualität, und dass es dabei belanglos ist, was die Betroffenen zur neuen Regelung zu sagen haben.

Trotzdem lohnt sich ein genauerer Blick auf die Zusammenhänge. Nicht umsonst meint zum Beispiel der Schaumburger Amtstierarzt Dr. Ulf Güber, seit 20 Jahren im Fachbereich Tierschutz des Veterinäramtes beim Landkreis tätig, die Novellierung des Tierschutzgesetzes sei eine „undankbare Materie“. Zwei nicht unproblematische Aspekte kommen da nämlich zusammen.
Zum einen sind alle Handlungen, die Tieren einen „erheblichen Schaden“ zufügen, bereits jetzt verboten. Wer ein Tier quält oder ihm Verletzungen zufügt, macht sich auf jeden Fall strafbar, ebenso, wer zoosexuelles pornografisches Material verbreitet. Für die Verfolgung von „Pferderippern“, Sadisten, Menschen, die ein Tier mit ihren sexuellen Handlungen verletzen, oder solchen, die sich einem nicht in ihrem Besitz befindlichen Tier mit sexuellen Absichten nähern, benötigt man keine Gesetzesänderung.
Zum anderen nehmen Menschen in wirtschaftlichen und medizinischen Zusammenhängen ständig „sexuelle Handlungen“ an Tieren vor. Pferde, Schafe, Kühe – für fast alle Nutztiere gibt es keine „artgerechte“ Sexualität mehr. Die meisten Tiere werden kastriert, während ausgewählten männlichen Zuchttieren durch Menschenstimulation möglichst viel ihres kostbaren Samens entlockt wird, um die weiblichen Tiere damit künstlich zu befruchten. In der tierärztlichen Hochschule Hannover lernen Studenten, wie man etwa Hunde masturbiert, unter anderen, weil das gewonnene Ejakulat für fortpflanzungstechnische Untersuchungen benötigt wird.
„Deshalb heißt es im Text des Gesetzentwurfes ja auch, dass es um solche sexuellen Handlungen gehen soll, die der ,Befriedigung des menschlichen Sexualtriebes‘ dienen“, erklärt der Amtstierarzt. „Es soll verhindert werden, dass Tieren aus egoistischen Gründen ein artwidriges Verhalten aufgedrängt wird.“ Ob Tiere einen seelischen Schaden erleiden, wenn sie zum aktiven oder passiven Sex mit Menschen eingesetzt würden, das sei allerdings schwer zu sagen. „Tatsache bleibt: Nur sexuell fehlgeprägte Tiere würden von sich aus auf einen Menschen zugehen.“ Ihm fällt ein von Hand aufgezogener Schimpanse ein, den er während seiner Ausbildung in einem Zoo kennenlernte und der, statt die brünstige Schimpansin in seinem Gehege zu beachten, entschieden nur an blonden Frauen unter den Zoobesuchern interessiert war. „Solche Tiere tun einem einfach nur leid.“

Claudia Daum, Tierärztin in Obernkirchen, sieht das nicht anders. „Sex mit Tieren ist eindeutig ein Missbrauch des Tieres“, sagt sie. „Bestenfalls lässt es sich die Sache gefallen, es hat davon nichts. Primaten wie Schimpansen können zwar auf Menschen geprägt werden, auch wenn ich von jedem sexuellen Kontakt schon aus eigenen Sicherheitsgründen abraten würde – doch bei Hunden zum Beispiel ist so eine Prägung gar nicht möglich. Wo Rüden auf ein menschliches Bein aufreiten, wollen sie keinen Sex, sondern sie behaupten damit ihre Dominanz, ebenso wie Kühe, die auf Geschlechtsgenossinnen aufreiten.“ Nun gibt es zoophil ausgerichtete Menschen, die sich sicher sind, dass eine Art Liebesbeziehung zu einem Tier möglich ist. In einem Internetforum, wo über politische und gesellschaftliche Fragen und aktuell auch über die Novellierung des Tierschutzgesetzes diskutiert wird, gibt sich einer der Teilnehmer als „zoosexuell“ zu erkennen, und versucht, den anderen zu erklären, was es für ihn damit auf sich hat.

Er sei verliebt in eine Stute, erzählt er. Die stünde zusammen mit einem Hengst auf der Weide seines Reitvereines, dessen Annäherungen sie aber auch im rossigen Zustand verschmähe, da er ihr zu ruppig sei. Er dagegen habe sie umworben, sie spazierengeführt, Karotten spendiert, zärtlich gestreichelt, und als er wagte, sich ihr sexuell zu nähern, sei sie nicht zurückgewichen, geschweige denn habe sie sich mit Ausschlagen gewehrt, sondern sie habe es sich ruhig gefallenlassen. Er liebe dieses freundliche Tier, und auch, wenn ihm klar sei, dass die Stute diese Liebe nicht gleichberechtigt zurückgeben könne, so wolle er eine echte Beziehung. Es habe doch etwas zu bedeuten, dass sie ihn dem Hengst gegenüber bevorzuge.

„Das ist alles Unsinn“, meint Claudia Daum. „Hier projiziert jemand Gefühle auf ein Tier, die mit dem Gefühlsleben des Tieres nicht das Geringste zu tun haben.“ Amtstierarzt Ulf Güber betont ebenfalls, dass Haustiere oft mit Projektionen von menschlichen Beziehungsmustern überfrachtet werden, die an deren eigenen Bedürfnissen vorbeigingen. „Man kann sein Tier knuddeln, mit ihm schmusen, aber sobald das zu einer geschlechtlichen Beziehung wird, muss ich dem Gesetzentwurf zustimmen.“ Ziemlich empört kritisiert er eine Folge der Sendung „Bauer sucht Frau“, wo gezeigt wurde, wie der Bauer einem Huhn, das sich vor ihn niederduckt, kurzerhand den Daumen einführt. Er habe ja keinen Hahn auf dem Hof, so die Erklärung des Bauern, während er auf die Henne zeigt, die sich schüttelt, als habe sie gerade einen „Hahnentritt“ erhalten.

Aus der Tierärztlichen Hochschule Hannover, Reproduktionstechnische Einheit, heißt es auf die Anfrage, ob sexuelle Handlungen an Tieren grundsätzlich zu einer seelischen Beeinträchtigung der betroffenen Tiere führten, zum Beispiel der Hunde, die man durch gezielte Bewegungen mit der menschlichen Hand zum Samenerguss führe, man wolle sich zu diesem Thema nicht äußern. Man selbst würde sachlich und fachlich und unter Ausnutzung ihrer natürlichen Verhaltensweisen mit den Tieren umgehen, mit eigentlichen sexuellen Handlungen habe das nichts zu tun.
Wie unscharf da allerdings die Grenzen sind, kann man aus der Erzählung einer Kollegin von Tierärztin Claudia Daum entnehmen. Die berichtete ihr, wie eine Studentin, die sich einem Hund gegenüber recht ungeschickt anstellte, vom entnervten Dozenten gefragt wurde, ob sie denn keinen Freund habe.

Bleibt also weiterhin die Frage, ob solche sexuellen Handlungen, die zu keinem sichtbaren Schaden der Tiere führen, explizit verboten werden müssen, während man andererseits Hunden Kostüme anziehen, Vögel in Käfigen halten oder Pferde zu Dressurpferden erziehen darf. Kritiker des Novellierungsvorhabens wenden ein, dass es nicht angehen könne, die Anpassung an gesellschaftliche Normen per Gesetz erzwingen zu wollen, und selbst Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, zeigt sich skeptisch darüber, ob die Gesetzesänderung wirklich für große Fortschritte im Tierschutz sorge.
„Es ist noch jahrelang erlaubt, Ferkel ohne Betäubung zu kastrieren. In der landwirtschaftlichen Tierhaltung werden weiterhin Qualzucht und Brandzeichen zugelassen. Auch Tierversuche an Menschenaffen bleiben legal“, sagte er kürzlich in einem Interview für die Süddeutsche Zeitung. Die Bundesregierung habe in Sachen Tierschutz versagt und hefte sich nun mit dem Verbot der Zoophilie einen Orden an, den sie nicht verdiene.

Dr. Ulf Güber gibt, als Befürworter der geplanten Gesetzesänderung, immerhin zu bedenken, dass hier zwar die Würde des Tieres im Vordergrund stehe, die Menschenwürde dabei aber nicht vernachlässigt werden dürfe. „Zoosexualität findet wohl fast immer im stillen Kämmerlein statt“, sagt er. „Es kann wohl kaum angehen, dass man ab sofort in die Privatsphäre von Menschen eindringen darf, um festzustellen, ob da was Verbotenes in Bezug auf Tiere stattfindet, was sich durch tierärztliche Untersuchungen nicht feststellen ließe.“

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